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BAFA MODUL 5
Transfor­mations­plan

Bis zu 90 000 € Förderung für Ihren maß­geschneiderten Dekarbo­nisierungs-Fahrplan.

Das Ziel ist für viele Industrieunternehmen klar: CO2 neutral bis spätestens 2045. Aber der Weg dahin ist mit vielen Fragezeichen behaftet. Wie entwickelt sich der Markt für Strom und Wasserstoff? Welche Technologien zu Elektrifizierung der Prozesswärme gibt es? Und welche Technologien machen für unseren Standort Sinn?

Auch wir können nicht in die Zukunft sehen, und alle Fragen mit Sicherheit beantworten. Aber wir bringen Ihnen Klarheit bei allen technischen Fragen, finden systematisch Energieeffizienzpotenziale und geben Ihnen Werkzeuge an die Hand, um unterschiedliche wirtschaftliche Szenarien datenbasiert bewerten zu können.

Das Beste dabei ist, unsere Leistungen – das Erstellen eines individuellen Transformationsplans – bekommen Sie umfangreich über das BAFA Modul 5 vom Staat gefördert.

Was ist ein Transformations­plan nach BAFA Modul 5?

Ein Transformationsplan im Rahmen des BAFA Modul 5 ist ein strategisches Dokument, das Unternehmen dabei unterstützt, ihre Energieeffizienz langfristig zu verbessern. Dieses Programm richtet sich an Unternehmen, die einen systematischen Ansatz verfolgen möchten, um ihre Energieversorgung auf erneuerbare Energien umzustellen und ihre Energieverbräuche nachhaltig zu reduzieren.

Ein Transformationsplan dient als langfristiger Fahrplan, mit dem Unternehmen ihre Prozesse, Produktionsverfahren und Infrastrukturen auf eine klimaneutrale und energieeffiziente Zukunft ausrichten. Ziel ist es, eine klare Strategie zur Reduzierung von CO₂-Emissionen und zur Steigerung der Energieeffizienz zu entwickeln. Der Plan enthält eine detaillierte Analyse des aktuellen Energieverbrauchs und legt Maßnahmen fest, die schrittweise umgesetzt werden sollen, um den Übergang zu einer nachhaltigen Energienutzung zu erreichen.

Welche Bestandteile sind in einem Transformations­plan nach BAFA Modul 5 zwingend erforderlich?

1. Bestandsaufnahme

Detaillierte Analyse des aktuellen Energieverbrauchs und der CO₂-Emissionen des Unternehmens.

2. Zielsetzung

Konkrete Ziele zur Reduzierung von CO₂-Emissionen und zur Steigerung der Energieeffizienz, die sich an den Klimaschutzzielen der Bundesregierung orientieren.

3. Maßnahmenplan

Beschreibung der geplanten Maßnahmen, um die gesteckten Ziele zu erreichen, inklusive Zeitplan und Meilensteine.

4. Controllingkonzept

Festlegung von Methoden und Indikatoren zur regelmäßigen Überprüfung des Fortschritts und zur Anpassung der Maßnahmen bei Bedarf.

Folgende Bestandteile eines Transformations­plans sind nicht notwendig, aber oft sinnvoll

  1. Szenarienanalysen Simulationen unterschiedlicher Entwicklungspfade, um die Wirksamkeit verschiedener Maßnahmen zu bewerten.
  2. Sensitivitätsanalysen Untersuchungen, wie empfindlich die Ergebnisse auf Änderungen externer Faktoren reagieren (z. B. Energiepreise, politische Rahmenbedingungen).
  3. Fördermöglichkeiten Recherche zu Förderprogrammen oder anderen Finanzierungsmöglichkeiten zur Umsetzung identifizierter Maßnahmen.

Was sind die Förder­konditionen?

Unternehmen können für die Erstellung eines Transformationsplans eine Förderung durch Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch nehmen. Die Höhe der Förderung ist durch eine Förderquote und eine maximale Fördersumme bestimmt.

Die Basisförderung liegt bei 60.000 € und 40% bis 60% je nach Unternehmensgröße. Durch die Mitgliedschaft in einem Energieeffizienznetzwerk erhöht sich die Förderquote auf 90.000 € und der Fördersatz um 10%.

Förderung nach BAFA Modul 5

Unternehmensgröße
Förderquote
Fördersumme
Klein
60%
60.000€
Mittel
50%
60.000€
Groß
40%
60.000€

Erhöhte Förderung bei Mitgliederschaft in einem Energie­effizienz­netzwerk

Unternehmensgröße
Förderquote
Fördersumme
Klein
70%
90.000€
Mittel
60%
90.000€
Groß
50%
90.000€

Bei mehreren Standorten kann für jeden Standort ein eigener Transformationsplan erstellt und gefördert werden. Die maximalen Fördersummen gelten dann pro Standort. Es können aber auch alle Standorte in einem gemeinsamen Transformationsplan abgedeckt werden. Dann gilt hierfür die maximale Fördersumme.

Welche Potenziale gibt es bei Ihnen, um Energieeffizienz zu erhöhen und Energiekosten nachhaltig zu reduzieren?

Anfrage stellen

Förderfähige Kosten sind ausschließlich externe Dienstleistungen zur Erstellung des Transformations­plan. Im Einzelnen können das sein:

  1. Beratung und Konzepterstellung: Beratung und Konzepterstellung zu Energieeffizienz, Klimaschutz oder Anpassungen an den Klimawandel. Das umfasst natürlich auch die eigentliche Erstellung des Transformationsplans.
  2. Messungen: Messungen oder sonstige Datenerhebung für die Treibhausgasbilanz. Die Anschaffung von Messtechnik wird nicht gefördert, aber gemietete Messtechnik als Teil einer Dienstleistung ist zulässig.
  3. Zertifizierung: Zertifizierung bzw. Verifizierung von THG-Bilanzen. Eine Zertifizierung ist für die Förderung nicht zwingend erforderlich. Es macht also nur Sinn, wenn sie aus anderen Gründen gebraucht wird.

Wie bekomme ich die Förderung?

Das Förderprogramm BAFA Modul 5 (Transformationspläne) bietet Unternehmen eine attraktive Möglichkeit, die notwendigen Schritte hin zu einer klimaneutralen und energieeffizienten Zukunft zu planen und zielgerichtet umzusetzen.

Um die Förderung für einen Transformationsplan zu erhalten, müssen Sie folgende Schritte befolgen:

  1. Angebotserstellung: Sie besprechen mit uns Ihre Situation und Randbedingungen. In mehreren online Meetings und ggf. einem Vor-ort-Termin erarbeiten wir gemeinsam die konkreten Inhalte Ihres Transformationsplans. Daraufhin erstellen wir ein Angebot.
  2. Antragstellung: Der Antrag auf Förderung müssen Sie online über das Portal des BAFA einreichen. Dabei sind eine ausführlichen Beschreibung des geplanten Transformationsplans und unser Angebote beizufügen. Wir unterstützen Sie dabei.
  3. Prüfung: Nach der Antragstellung wird der Transformationsplan durch das BAFA auf seine Förderfähigkeit geprüft. Hierbei wird besonders auf die Einhaltung der zwingenden Bestandteile geachtet. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie eine schriftliche Zusage über die Fördermittel (den Zuwendungsbescheid). Das dauert etwa 8 Wochen.
  4. Durchführung: Nach der Genehmigung beauftragen Sie uns und wir bearbeiten im engen Austausch das Projekt. Der maximal Projektzeitraum beträgt zwölf Monate. Zum Projektende erstellen wir alle für die Förderung notwendigen Berichte und Dokumente. Sie haben nun ein umfassendes Bild mit welchen Maßnahmen Sie zu welchen Kosten Ihre CO2-Reduktions-Ziele erreichen können.
  5. Nachweis: Spätestens 3 Monate nach dem beantragten Projektzeitraum müssen Sie einen Nachweis über die sachgerechte Verwendung der Fördermittel (Verwendungsnachweis) erstellen und einreichen. Dafür gibt es entsprechende Formulare. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach positiver Prüfung des Verwendungsnachweises.

Der Transformationsplan liefert eine solide Datengrundlage für Ihre Investitionsentscheidungen. Die Förderung ist unabhängig davon, welche Maßnahmen Sie tatsächlich umsetzen.

TLK Energy team looking at computer screens
TLK Energy Engineers in a work environment in their office
TLK Energy team performing simulations

Über TLK Energy

Unser Team um Dr.-Ing. Manuel Gräber und Dr.-Ing. Franz Lanzerath besteht aus Thermodynamik- und Simulationsexperten und setzt auf Industrie-bewährte Softwarelösungen.

Mehr über TLK Energy

Häufige Fragen zum Thema BAFA Modul 5 Transformations­plan

Wie wird die Unternehmensgröße im Kontext der Förderquote definiert?

Die Einstufung erfolgt gemäß der EU-Empfehlung 2003/361/EG:

  • Kleine Unternehmen (KU): Weniger als 50 Mitarbeiter und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. €
  • Mittlere Unternehmen (MU): Weniger als 250 Mitarbeiter und Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. €
  • Große Unternehmen: Überschreiten die genannten Schwellenwerte

Die Förderquote beträgt entsprechend 60 % für KU, 50 % für MU und 40 % für große Unternehmen.

Welche Inhalte muss ein Transformations­plan mindestens enthalten?

Ein vollständiger Transformationsplan sollte folgende Elemente umfassen:

  • Detaillierte Analyse des aktuellen Energie- und Ressourcenverbrauchs
  • Festlegung konkreter Einsparziele und Zeitrahmen
  • Maßnahmenkatalog zur Erreichung der Ziele
  • Bewertung der wirtschaftlichen und technischen Umsetzbarkeit
  • Strategie zur Umsetzung und Erfolgskontrolle

Diese Anforderungen orientieren sich an den Vorgaben des BAFA.

Wie erfolgt die Antragstellung für Modul 5?

Im Gegensatz zu den Modulen 1–4 und 6 wird die Antragstellung für Transformationspläne über den Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH abgewickelt. Die Anträge sind online über das Portal www.wettbewerb-energieeffizienz.de einzureichen.

Welche Fristen sind bei der Umsetzung des Transformations­plans zu beachten?

Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids müssen die im Transformationsplan vorgesehenen Maßnahmen innerhalb eines festgelegten Zeitraums umgesetzt werden. Die genaue Frist wird im Zuwendungsbescheid angegeben und sollte sorgfältig eingehalten werden, um die Fördermittel nicht zu gefährden.

Können mehrere Standorte eines Unternehmens in einem Transformations­plan berücksichtigt werden?

Ja, ein Transformationsplan kann mehrere Standorte eines Unternehmens umfassen, sofern diese in Deutschland ansässig sind. Dies ermöglicht eine ganzheitliche Betrachtung und Planung der Effizienzmaßnahmen über verschiedene Betriebsstätten hinweg.

Wie wird die Einhaltung der im Transformations­plan gesetzten Ziele überprüft?

Nach Abschluss der Maßnahmen ist ein Verwendungsnachweis zu erbringen, der die Umsetzung der geplanten Maßnahmen und die erreichten Einsparungen dokumentiert. Dieser Nachweis dient der Kontrolle und Bewertung der Zielerreichung durch das BAFA.

Welche Rolle spielt die AGVO bei der Förderung von Transformations­plänen?

Die Förderung von Transformationsplänen erfolgt auf Grundlage des Artikels 49 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Dies bedeutet, dass bestimmte Beihilfen ohne vorherige Anmeldung bei der EU-Kommission gewährt werden können, sofern sie den festgelegten Bedingungen entsprechen.

Können Unternehmen, die bereits andere Förderungen erhalten haben, zusätzlich einen Transformations­plan fördern lassen?

Grundsätzlich ist eine Kumulierung von Fördermitteln möglich, sofern keine Doppelförderung für identische Maßnahmen erfolgt und die kumulierten Förderungen die maximal zulässigen Beihilfeintensitäten nicht überschreiten. Es ist wichtig, die spezifischen Bedingungen der jeweiligen Förderprogramme zu beachten.

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