Bis zu 90 000 € Förderung für Ihren maßgeschneiderten Dekarbonisierungs-Fahrplan.

Das Ziel ist für viele Industrieunternehmen klar: CO2 neutral bis spätestens 2045. Aber der Weg dahin ist mit vielen Fragezeichen behaftet. Wie entwickelt sich der Markt für Strom und Wasserstoff? Welche Technologien zu Elektrifizierung der Prozesswärme gibt es? Und welche Technologien machen für unseren Standort Sinn?
Auch wir können nicht in die Zukunft sehen, und alle Fragen mit Sicherheit beantworten. Aber wir bringen Ihnen Klarheit bei allen technischen Fragen, finden systematisch Energieeffizienzpotenziale und geben Ihnen Werkzeuge an die Hand, um unterschiedliche wirtschaftliche Szenarien datenbasiert bewerten zu können.
Das Beste dabei ist, unsere Leistungen – das Erstellen eines individuellen Transformationsplans – bekommen Sie umfangreich über das BAFA Modul 5 vom Staat gefördert.
Ein Transformationsplan im Rahmen des BAFA Modul 5 ist ein strategisches Dokument, das Unternehmen dabei unterstützt, ihre Energieeffizienz langfristig zu verbessern. Dieses Programm richtet sich an Unternehmen, die einen systematischen Ansatz verfolgen möchten, um ihre Energieversorgung auf erneuerbare Energien umzustellen und ihre Energieverbräuche nachhaltig zu reduzieren.
Ein Transformationsplan dient als langfristiger Fahrplan, mit dem Unternehmen ihre Prozesse, Produktionsverfahren und Infrastrukturen auf eine klimaneutrale und energieeffiziente Zukunft ausrichten. Ziel ist es, eine klare Strategie zur Reduzierung von CO₂-Emissionen und zur Steigerung der Energieeffizienz zu entwickeln. Der Plan enthält eine detaillierte Analyse des aktuellen Energieverbrauchs und legt Maßnahmen fest, die schrittweise umgesetzt werden sollen, um den Übergang zu einer nachhaltigen Energienutzung zu erreichen.
Detaillierte Analyse des aktuellen Energieverbrauchs und der CO₂-Emissionen des Unternehmens.
Konkrete Ziele zur Reduzierung von CO₂-Emissionen und zur Steigerung der Energieeffizienz, die sich an den Klimaschutzzielen der Bundesregierung orientieren.
Beschreibung der geplanten Maßnahmen, um die gesteckten Ziele zu erreichen, inklusive Zeitplan und Meilensteine.
Festlegung von Methoden und Indikatoren zur regelmäßigen Überprüfung des Fortschritts und zur Anpassung der Maßnahmen bei Bedarf.
Unternehmen können für die Erstellung eines Transformationsplans eine Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch nehmen. Die Höhe der Förderung ist durch eine Förderquote und eine maximale Fördersumme bestimmt.
Die maximale Fördersumme beträgt 60.000 €. Die Förderquote liegt je nach Unternehmensgröße zwischen 40 % und 60 %.urch die Mitgliedschaft in einem Energieeffizienznetzwerk erhöht sich die Förderquote um 10 Prozentpunkte und die maximale Fördersumme auf 90.000 €.
Unternehmensgröße | Förderquote | Fördersumme |
|---|---|---|
Klein | 60% | 60.000€ |
Mittel | 50% | 60.000€ |
Groß | 40% | 60.000€ |
Unternehmensgröße | Förderquote | Fördersumme |
|---|---|---|
Klein | 70% | 90.000€ |
Mittel | 60% | 90.000€ |
Groß | 50% | 90.000€ |
Bei mehreren Standorten kann für jeden Standort ein eigener Transformationsplan erstellt und gefördert werden. Die maximalen Fördersummen gelten dann pro Standort. Es können aber auch alle Standorte in einem gemeinsamen Transformationsplan abgedeckt werden. Dann gilt hierfür die maximale Fördersumme.
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Das Förderprogramm BAFA Modul 5 (Transformationspläne) bietet Unternehmen eine attraktive Möglichkeit, die notwendigen Schritte hin zu einer klimaneutralen und energieeffizienten Zukunft zu planen und zielgerichtet umzusetzen.
Um die Förderung für einen Transformationsplan zu erhalten, müssen Sie folgende Schritte befolgen:
Der Transformationsplan liefert eine solide Datengrundlage für Ihre Investitionsentscheidungen. Die Förderung ist unabhängig davon, welche Maßnahmen Sie tatsächlich umsetzen.
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Unser Team um Dr.-Ing. Manuel Gräber und Dr.-Ing. Franz Lanzerath besteht aus Thermodynamik- und Simulationsexperten und setzt auf Industrie-bewährte Softwarelösungen.
Mehr über TLK EnergyDie Einstufung erfolgt gemäß der EU-Empfehlung 2003/361/EG:
Die Förderquote beträgt entsprechend 60 % für KU, 50 % für MU und 40 % für große Unternehmen.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Große Unternehmen erhalten 40 %, mittlere Unternehmen 50 % und kleine Unternehmen 60 % der förderfähigen Kosten. Die maximale Fördersumme beträgt 60.000 €. Für Unternehmen in einem aktiven Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerk kann sich die Förderquote um 10 Prozentpunkte erhöhen; der maximale Zuschuss steigt dann auf 90.000 €.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage von Artikel 49 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Die AGVO ist eine EU-Regelung, die festlegt, unter welchen Bedingungen staatliche Förderungen ohne zusätzliche Einzelgenehmigung durch die EU-Kommission möglich sind. Für Transformationspläne bedeutet das: Unternehmen können einen Zuschuss zu den förderfähigen Kosten erhalten.
Ja, aber eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Leistungen, die bereits über dieses oder ein anderes Förderprogramm gefördert werden oder wurden, sind nicht förderfähig. Auch eine parallele Antragstellung für dieselben Leistungen ist nicht gestattet.
Ein vollständiger Transformationsplan sollte folgende Elemente umfassen:
Mindestens eine Maßnahme muss einen direkten Bezug zu einem Produktions- oder Dienstleistungsprozess haben.
Diese Anforderungen orientieren sich an den Vorgaben für EEW Modul 5 – Transformationspläne.
Nein. Mindestens eine Maßnahme im Transformationsplan muss einen direkten Bezug zu einem Produktions- oder Dienstleistungsprozess haben. Transformationspläne, die ausschließlich gebäudebezogene Maßnahmen betrachten, sind nicht förderfähig.
Ja, ein Transformationsplan kann einen oder mehrere Standorte eines Unternehmens umfassen, sofern diese in Deutschland liegen. Die Betrachtungsgrenze muss vorab genau definiert werden; jeder Standort ist vollständig zu betrachten. Bei mehreren Standorten verschiedener Rechtseinheiten ist ggf. eine Antragstellung durch die Mutter- bzw. Holdinggesellschaft erforderlich.
Für jeden betrachteten Standort ist eine eigene standortbezogene Treibhausgasbilanz (THG-Bilanz) zu erstellen. Diese muss nach dem GHG Protocol oder der ISO 14064-1 erfolgen. Scope-1- und Scope-2-Emissionen sind verpflichtend zu erfassen; Scope 3 kann freiwillig berücksichtigt werden.
Die Antragstellung für Transformationspläne erfolgt über den Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH und wird online über das Portal easy-Online eingereicht. Der Antrag muss vom Unternehmen selbst gestellt werden; externe Berater können dabei unterstützen.
Mehr Infos zur Beantragung und Link zum easy-Online Portal..
Mit der Erstellung des Transformationsplans darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden. Ein vorheriger Projektstart oder die vorherige Unterzeichnung eines Angebots kann förderschädlich sein.
Der Transformationsplan muss innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erstellt werden. In Ausnahmefällen kann die Projektlaufzeit auf Antrag um bis zu 12 weitere Monate verlängert werden. Nach Projektende ist der Verwendungsnachweis spätestens innerhalb von 3 Monaten beim Projektträger einzureichen.
Nach Abschluss des Transformationsplans ist ein Verwendungsnachweis beim Projektträger einzureichen. Dazu gehören der fertige Transformationsplan, ein Sachbericht, ein zahlenmäßiger Nachweis und die Rechnungen. Geprüft wird, ob die Anforderungen an den Transformationsplan erfüllt wurden – nicht die spätere reale Umsetzung aller Maßnahmen.
Förderfähig sind externe Dienstleistungen, die direkt mit der Erstellung des Transformationsplans zusammenhängen, zum Beispiel Datenerhebungen, THG-Bilanzierung oder Beratungsleistungen zur Entwicklung von Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen. Nicht förderfähig sind unter anderem Eigenleistungen, gesetzlich verpflichtende Leistungen, technische Detailplanungen, Geräte, Software oder bereits anderweitig geförderte Beratungsleistungen.
Die Auszahlung erfolgt erst nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises. Auszahlungen während der Projektlaufzeit sind nicht möglich.