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BAFA MODUL 5
Transfor­mations­plan

Bis zu 90 000 € Förderung für Ihren maß­geschneiderten Dekarbo­nisierungs-Fahrplan.

Das Ziel ist für viele Industrieunternehmen klar: CO2 neutral bis spätestens 2045. Aber der Weg dahin ist mit vielen Fragezeichen behaftet. Wie entwickelt sich der Markt für Strom und Wasserstoff? Welche Technologien zu Elektrifizierung der Prozesswärme gibt es? Und welche Technologien machen für unseren Standort Sinn?

Auch wir können nicht in die Zukunft sehen, und alle Fragen mit Sicherheit beantworten. Aber wir bringen Ihnen Klarheit bei allen technischen Fragen, finden systematisch Energieeffizienzpotenziale und geben Ihnen Werkzeuge an die Hand, um unterschiedliche wirtschaftliche Szenarien datenbasiert bewerten zu können.

Das Beste dabei ist, unsere Leistungen – das Erstellen eines individuellen Transformationsplans – bekommen Sie umfangreich über das BAFA Modul 5 vom Staat gefördert.

Was ist ein Transformations­plan nach BAFA Modul 5?

Ein Transformationsplan im Rahmen des BAFA Modul 5 ist ein strategisches Dokument, das Unternehmen dabei unterstützt, ihre Energieeffizienz langfristig zu verbessern. Dieses Programm richtet sich an Unternehmen, die einen systematischen Ansatz verfolgen möchten, um ihre Energieversorgung auf erneuerbare Energien umzustellen und ihre Energieverbräuche nachhaltig zu reduzieren.

Ein Transformationsplan dient als langfristiger Fahrplan, mit dem Unternehmen ihre Prozesse, Produktionsverfahren und Infrastrukturen auf eine klimaneutrale und energieeffiziente Zukunft ausrichten. Ziel ist es, eine klare Strategie zur Reduzierung von CO₂-Emissionen und zur Steigerung der Energieeffizienz zu entwickeln. Der Plan enthält eine detaillierte Analyse des aktuellen Energieverbrauchs und legt Maßnahmen fest, die schrittweise umgesetzt werden sollen, um den Übergang zu einer nachhaltigen Energienutzung zu erreichen.

Welche Bestandteile sind in einem Transformations­plan nach BAFA Modul 5 zwingend erforderlich?

1. Bestandsaufnahme

Detaillierte Analyse des aktuellen Energieverbrauchs und der CO₂-Emissionen des Unternehmens.

2. Zielsetzung

Konkrete Ziele zur Reduzierung von CO₂-Emissionen und zur Steigerung der Energieeffizienz, die sich an den Klimaschutzzielen der Bundesregierung orientieren.

3. Maßnahmenplan

Beschreibung der geplanten Maßnahmen, um die gesteckten Ziele zu erreichen, inklusive Zeitplan und Meilensteine.

4. Controllingkonzept

Festlegung von Methoden und Indikatoren zur regelmäßigen Überprüfung des Fortschritts und zur Anpassung der Maßnahmen bei Bedarf.

Folgende Bestandteile eines Transformations­plans sind nicht notwendig, aber oft sinnvoll

  1. Szenarienanalysen Simulationen unterschiedlicher Entwicklungspfade, um die Wirksamkeit verschiedener Maßnahmen zu bewerten.
  2. Sensitivitätsanalysen Untersuchungen, wie empfindlich die Ergebnisse auf Änderungen externer Faktoren reagieren (z. B. Energiepreise, politische Rahmenbedingungen).
  3. Fördermöglichkeiten Recherche zu Förderprogrammen oder anderen Finanzierungsmöglichkeiten zur Umsetzung identifizierter Maßnahmen.

Was sind die Förder­konditionen?

Unternehmen können für die Erstellung eines Transformationsplans eine Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch nehmen. Die Höhe der Förderung ist durch eine Förderquote und eine maximale Fördersumme bestimmt.

Die maximale Fördersumme beträgt 60.000 €. Die Förderquote liegt je nach Unternehmensgröße zwischen 40 % und 60 %.urch die Mitgliedschaft in einem Energieeffizienznetzwerk erhöht sich die Förderquote um 10 Prozentpunkte und die maximale Fördersumme auf 90.000 €.

Förderung nach BAFA Modul 5

Unternehmensgröße
Förderquote
Fördersumme
Klein
60%
60.000€
Mittel
50%
60.000€
Groß
40%
60.000€

Erhöhte Förderung bei Mitgliederschaft in einem Energie­effizienz­netzwerk

Unternehmensgröße
Förderquote
Fördersumme
Klein
70%
90.000€
Mittel
60%
90.000€
Groß
50%
90.000€

Bei mehreren Standorten kann für jeden Standort ein eigener Transformationsplan erstellt und gefördert werden. Die maximalen Fördersummen gelten dann pro Standort. Es können aber auch alle Standorte in einem gemeinsamen Transformationsplan abgedeckt werden. Dann gilt hierfür die maximale Fördersumme.

Welche Potenziale gibt es bei Ihnen, um Energieeffizienz zu erhöhen und Energiekosten nachhaltig zu reduzieren?

Anfrage stellen

Förderfähige Kosten sind ausschließlich externe Dienstleistungen zur Erstellung des Transformations­plan. Im Einzelnen können das sein:

  1. Beratung und Konzepterstellung: Beratung und Konzepterstellung zu Energieeffizienz, Klimaschutz oder Anpassungen an den Klimawandel. Das umfasst natürlich auch die eigentliche Erstellung des Transformationsplans.
  2. Messungen: Messungen oder sonstige Datenerhebung für die Treibhausgasbilanz. Die Anschaffung von Messtechnik wird nicht gefördert, aber gemietete Messtechnik als Teil einer Dienstleistung ist zulässig.
  3. Zertifizierung: Zertifizierung bzw. Verifizierung von THG-Bilanzen. Eine Zertifizierung ist für die Förderung nicht zwingend erforderlich. Es macht also nur Sinn, wenn sie aus anderen Gründen gebraucht wird.

Wie bekomme ich die Förderung?

Das Förderprogramm BAFA Modul 5 (Transformationspläne) bietet Unternehmen eine attraktive Möglichkeit, die notwendigen Schritte hin zu einer klimaneutralen und energieeffizienten Zukunft zu planen und zielgerichtet umzusetzen.

Um die Förderung für einen Transformationsplan zu erhalten, müssen Sie folgende Schritte befolgen:

  1. Angebotserstellung: Sie besprechen mit uns Ihre Situation und Randbedingungen. In mehreren online Meetings und ggf. einem Vor-ort-Termin erarbeiten wir gemeinsam die konkreten Inhalte Ihres Transformationsplans. Daraufhin erstellen wir ein Angebot.
  2. Antragstellung: Der Antrag wird vom Unternehmen selbst über das Portal easy-Online eingereicht. Zuständig für Transformationspläne ist der Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung der Unterlagen.
  3. Prüfung: Nach der Antragstellung prüft der Projektträger den Antrag auf Förderfähigkeit. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Die Antragsprüfung dauert in der Regel etwa 8 Wochen.
  4. Durchführung: Nach der Genehmigung beauftragen Sie uns und wir bearbeiten im engen Austausch das Projekt. Der maximal Projektzeitraum beträgt zwölf Monate. Zum Projektende erstellen wir alle für die Förderung notwendigen Berichte und Dokumente. Sie haben nun ein umfassendes Bild mit welchen Maßnahmen Sie zu welchen Kosten Ihre CO2-Reduktions-Ziele erreichen können.
  5. Nachweis: Spätestens 3 Monate nach dem beantragten Projektzeitraum müssen Sie einen Nachweis über die sachgerechte Verwendung der Fördermittel (Verwendungsnachweis) erstellen und einreichen. Dafür gibt es entsprechende Formulare. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach positiver Prüfung des Verwendungsnachweises.

Der Transformationsplan liefert eine solide Datengrundlage für Ihre Investitionsentscheidungen. Die Förderung ist unabhängig davon, welche Maßnahmen Sie tatsächlich umsetzen.

TLK Energy team looking at computer screens
TLK Energy Engineers in a work environment in their office
TLK Energy team performing simulations

Über TLK Energy

Unser Team um Dr.-Ing. Manuel Gräber und Dr.-Ing. Franz Lanzerath besteht aus Thermodynamik- und Simulationsexperten und setzt auf Industrie-bewährte Softwarelösungen.

Mehr über TLK Energy

Häufige Fragen zum Thema BAFA Modul 5 Transformations­plan

Wie wird die Unternehmensgröße im Kontext der Förderquote definiert?

Die Einstufung erfolgt gemäß der EU-Empfehlung 2003/361/EG:

  • Kleine Unternehmen (KU): Weniger als 50 Mitarbeiter und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. €
  • Mittlere Unternehmen (MU): Weniger als 250 Mitarbeiter und Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. €
  • Große Unternehmen: Überschreiten die genannten Schwellenwerte

Die Förderquote beträgt entsprechend 60 % für KU, 50 % für MU und 40 % für große Unternehmen.

Wie hoch ist die Förderung für Transformationspläne?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Große Unternehmen erhalten 40 %, mittlere Unternehmen 50 % und kleine Unternehmen 60 % der förderfähigen Kosten. Die maximale Fördersumme beträgt 60.000 €. Für Unternehmen in einem aktiven Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerk kann sich die Förderquote um 10 Prozentpunkte erhöhen; der maximale Zuschuss steigt dann auf 90.000 €.

Welche Rolle spielt die AGVO bei der Förderung von Transformations­plänen?

Die Förderung erfolgt auf Grundlage von Artikel 49 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Die AGVO ist eine EU-Regelung, die festlegt, unter welchen Bedingungen staatliche Förderungen ohne zusätzliche Einzelgenehmigung durch die EU-Kommission möglich sind. Für Transformationspläne bedeutet das: Unternehmen können einen Zuschuss zu den förderfähigen Kosten erhalten.

Können Unternehmen, die bereits andere Förderungen erhalten haben, zusätzlich einen Transformations­plan fördern lassen?

Ja, aber eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Leistungen, die bereits über dieses oder ein anderes Förderprogramm gefördert werden oder wurden, sind nicht förderfähig. Auch eine parallele Antragstellung für dieselben Leistungen ist nicht gestattet.

Welche Inhalte muss ein Transformations­plan mindestens enthalten?

Ein vollständiger Transformationsplan sollte folgende Elemente umfassen:

  • Ist-Analyse: aktueller Zustand des Standorts, z. B. Energie- und Ressourcenverbrauch, einschließlich Treibhausgasbilanz (THG-Bilanz)
  • Zielfestlegung: Bekenntnis zur Treibhausgasneutralität spätestens ab 2045 sowie ein konkretes 10-Jahres-Reduktionsziel von mindestens 40 % der Scope-1- und Scope-2-Emissionen gegenüber dem Bilanzjahr
  • Maßnahmenplan: Maßnahmen zur Erreichung des 10-Jahres-Ziels
  • Verankerung: Darstellung, wie die Klimaziele im Unternehmen verankert und verfolgt werden

Mindestens eine Maßnahme muss einen direkten Bezug zu einem Produktions- oder Dienstleistungsprozess haben.

Diese Anforderungen orientieren sich an den Vorgaben für EEW Modul 5 – Transformationspläne.

Sind reine Gebäudemaßnahmen für die Förderung ausreichend?

Nein. Mindestens eine Maßnahme im Transformationsplan muss einen direkten Bezug zu einem Produktions- oder Dienstleistungsprozess haben. Transformationspläne, die ausschließlich gebäudebezogene Maßnahmen betrachten, sind nicht förderfähig.

Können mehrere Standorte eines Unternehmens in einem Transformations­plan berücksichtigt werden?

Ja, ein Transformationsplan kann einen oder mehrere Standorte eines Unternehmens umfassen, sofern diese in Deutschland liegen. Die Betrachtungsgrenze muss vorab genau definiert werden; jeder Standort ist vollständig zu betrachten. Bei mehreren Standorten verschiedener Rechtseinheiten ist ggf. eine Antragstellung durch die Mutter- bzw. Holdinggesellschaft erforderlich.

Welche Anforderungen gelten für die THG-Bilanz?

Für jeden betrachteten Standort ist eine eigene standortbezogene Treibhausgasbilanz (THG-Bilanz) zu erstellen. Diese muss nach dem GHG Protocol oder der ISO 14064-1 erfolgen. Scope-1- und Scope-2-Emissionen sind verpflichtend zu erfassen; Scope 3 kann freiwillig berücksichtigt werden.

Wie erfolgt die Antragstellung für Modul 5?

Die Antragstellung für Transformationspläne erfolgt über den Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH und wird online über das Portal easy-Online eingereicht. Der Antrag muss vom Unternehmen selbst gestellt werden; externe Berater können dabei unterstützen.
Mehr Infos zur Beantragung und Link zum easy-Online Portal..

Wann darf mit dem Transformationsplan begonnen werden?

Mit der Erstellung des Transformationsplans darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden. Ein vorheriger Projektstart oder die vorherige Unterzeichnung eines Angebots kann förderschädlich sein.

Welche Fristen sind bei der Umsetzung des Transformations­plans zu beachten?

Der Transformationsplan muss innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erstellt werden. In Ausnahmefällen kann die Projektlaufzeit auf Antrag um bis zu 12 weitere Monate verlängert werden. Nach Projektende ist der Verwendungsnachweis spätestens innerhalb von 3 Monaten beim Projektträger einzureichen.

Wie wird die Einhaltung der im Transformations­plan gesetzten Ziele überprüft?

Nach Abschluss des Transformationsplans ist ein Verwendungsnachweis beim Projektträger einzureichen. Dazu gehören der fertige Transformationsplan, ein Sachbericht, ein zahlenmäßiger Nachweis und die Rechnungen. Geprüft wird, ob die Anforderungen an den Transformationsplan erfüllt wurden – nicht die spätere reale Umsetzung aller Maßnahmen.

Welche Kosten sind förderfähig – und welche nicht?

Förderfähig sind externe Dienstleistungen, die direkt mit der Erstellung des Transformationsplans zusammenhängen, zum Beispiel Datenerhebungen, THG-Bilanzierung oder Beratungsleistungen zur Entwicklung von Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen. Nicht förderfähig sind unter anderem Eigenleistungen, gesetzlich verpflichtende Leistungen, technische Detailplanungen, Geräte, Software oder bereits anderweitig geförderte Beratungsleistungen.

Wann wird die Förderung ausgezahlt?

Die Auszahlung erfolgt erst nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises. Auszahlungen während der Projektlaufzeit sind nicht möglich.

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