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EnEfG-Pflicht erfüllen

Abwärme melden, Umsetzungspläne erstellen und Energie­monitoring einführen – wir unterstützen Sie!

Unternehmen mit einem Energieverbrauch von mehr als 2,5 GWh müssen nach dem Energieeffizienzgesetz EnEfG ihre Abwärme erfassen und melden. Bei höherem Verbrauch sind auch Pläne zur Endenergieeinsparung und Monitoringsysteme verpflichtend!

Unsere Experten begleiten Sie bei allen nötigen Schritten.

  • 01

    Quick Check

    Ist ihr Unternehmen vom EnEfG betroffen? Wenn ja, welche Teile des Gesetzes sind relevant?

    • Abwärme
    • Umsetzungspläne
    • Energiemonitoring

    Wir bestimmen Ihren Endenergieverbrauch und erstellen einen Fahrplan zur rechtssicheren Erfüllung aller Vorgaben nach EnEfG.

  • 02

    EnEfG Compliance

    Je nach gesetzlicher Pflicht beraten wir Sie bei folgenden Themenfeldern und unterstützen Sie bei der Umsetzung:

    Abwärme

    • Erfassung und Ermittlung der Abwärme
    • Meldung auf der „Plattform für Abwärme“
    • Maßnahmen zur Vermeidung und Nutzung von Abwärme

    Umsetzungspläne

    • Erstellung und Prüfung von Endenergieeinsparmaßnahmen
    • Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nach VALERI / DIN EN 17463
    • Veröffentlichung der Umsetzungspläne

    Energiemonitoring

    • Einführung Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 oder Umweltmanagement nach EMAS
    • Ergänzung bestehender Managementsysteme zur Erfassung von Energieströmen und Prozesstemperaturen
  • 03

    Jährliche Prüfung & Meldung

    • Prüfung der Umsetzungspläne und Managementsysteme
    • Automatisierte Meldung der Abwärme
    • Sicherstellung der EnEfG-Compliance

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Dr.-Ing.

Manuel Gräber

Managing Director

Dr.-Ing.

Franz Lanzerath

Managing Director

FAQs

Für wen gilt das EnEfG?

Das Energieeffizienzgesetz verpflichtet neben Unternehmen, auch öffentliche Stellen und Rechenzentren zu Einsparungen beim Endenergieverbrauch.

Welche Unternehmen fallen unter die Regelungen des EnEfG?

Alle Unternehmen - auch KMU - mit mehr als 2,5 GWh Endenergieverbrauch sind von den Regelungen des Energieeffizienzgesetzes betroffen.

Welche Unternehmen müssen ein Energie­management­system einführen?

Alle Unternehmen mit mehr als 7,5 GWh Endenergieverbrauch müssen nach dem EnEfG entweder ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS einführen.

Gibt es durch das EnEfG besondere Anforderungen an Energie­management­systeme?

Laut Energieeffizienzgesetz müssen Energie- oder Umwelt-Managementsysteme auch Energieströme und Prozesstemperaturen erfassen.

Welche Fristen gelten für die Erstellung von Umsetzungs­plänen für Endenergie-Einsparmaßnahmen?

Nach EnEfG müssen Umsetzungspläne innerhalb von 3 Jahren erstellt, geprüft und veröffentlicht werden.

Wer darf die Umsetzungspläne prüfen?

Die Prüfung muss durch einen unabhängigen Experten (z.B. Energieauditor nach EDL-G) erfolgen, der die Pläne nicht selbst erstellt hat.

Bis wann müssen Abwärmepotenziale gemeldet werden?

Abwärme muss jährlich zum 31. März auf der Plattform für Abwärme gemeldet werden. Erstmals jedoch zum 1. Januar 2025.

Über TLK Energy

Seit 2015 bietet TLK Energy Beratungsdienstleistungen in den Bereichen Thermodynamik, Regelungstechnik und Verfahrenstechnik an. Damit helfen wir unseren Kunden, ihre technischen Systeme zu verstehen und zu verbessern.

Datengetriebene Energieberatung für die Industrie

Wir unterstützen Sie nicht nur dabei, die EnEFG-Auflagen zu erfüllen, sondern auf Basis einer ganzheitlichen Datenanalyse Ihre Energiekosten bis zu 30 % zu senken. Damit Sie für die Zukunft ideal aufgestellt sind.

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